Kippe aus

Absolutes Rauchverbot im Saarland tritt in Kraft

Von Kevin Körber

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Foto: DPA Die Mehrheit der Deutschen ist für bundesweit einheitliche Regeln für Rauchverbote.

Saarbrücken – Am heutigen Donnerstag tritt im Saarland das absolute Rauchverbot an öffentlichen Orten in Kraft. Das Verbot beruht auf einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom März.

Damit endet im Saarland die sogenannte Übergangsregelung, die es Gastronomen seit November 2007 erlaubte, in eigens eingerichteten Nebenräumen das Rauchen zu gestatten. Durch eine Ausnahmeregelung war es sogar möglich, in diesen Lokalen trotz Nichtraucherschutzgesetz zum Glimmstängel zu greifen. Das absolute Rauchverbot gilt in anderen gastronomischen Betrieben bereits seit dem 1. April.

Im März bestätigte der Verfassungsgerichtshof, das Nichtraucherschutzgesetz sei verfassungskonform (newsecho.de berichtete). Beschwerden von mehreren Gastronomen wurden damit zurückgewiesen, ein absolutes Rauchverbot solle demnach die gleichen Bedingungen im Wettbewerb für alle gewährleisten.

Das saarländische Verfassungsgericht hatte das Rauchverbot im Saarland damals durch eine einstweilige Anordnung vorläufig gestoppt. Das Verbot sollte bereits ab dem 1. Juli 2010 in Kraft treten und nach einer Übergangsfrist für Betriebe mit dezidierten Raucherräumen, ein striktes Rauchverbot über alle Gaststätten im Saarland verhängen.

Mitglieder des „Aktionsbündnisses saarländische Kneipen-Kultur“ hatten gegen das neue Verbot geklagt, sie sahen die Existenz einiger Gastronomie-Betriebe gefährdet. Bis zu der finalen Entscheidung des Gerichtshofes galt zunächst die Übergangsregelung, laut der in kleineren Betrieben, die vom Inhaber geführt werden und es keine warmen Gerichte gibt, geraucht werden darf. Das neue Gesetz war bereits im Februar 2010 beschlossen worden.
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