Sechseinhalb Jahre Haft
Zerbrochene Bierflasche in Hals gerammt
Von Kevin Körber
Saarbrücken – Ein 36 Jahre alter Mann musste sich am Mittwoch vor dem Saarbrücker Schwurgericht verantworten. Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechseinhalb Jahren Haft sowie einer Unterbringung in einer forensischen Klinik zwecks Alkoholentzug verurteilt.
Der Angeklagte gab vor dem Schwurgericht zu, die Tat begangen zu haben. Bis dahin berief er sich stets auf eine Erinnerungslücke ob des Alkoholkonsums am besagten Abend. Sein Geständnis legte der 36-Jährige ab, nachdem er wusste, dass die Strafe in diesem Fall sechs Jahre und neun Monate nicht überschreiten werde.
Wie die „Saarbrücker Zeitung“ berichtet, wertete der Oberstaatsanwalt die Tat als versuchten Totschlag. Ohne ein Geständnis des Mannes wurden neun Jahre Haft gefordert. Das Gericht allerdings, bestätigte mit seinem Urteil den Vorsatz der Tötung nicht und sah lediglich die gefährliche Körperverletzung als erfüllt an. Die Richter bewerteten es als straffreien Rücktritt vom Tötungsvorsatz, schreibt das Blatt, nachdem der Angeklagte selbst nach der Tat den Notruf alarmiert hatte und bis zum Eintreffen der Rettungskräfte vor Ort blieb.
























