Trotz Dienstwagen

Wirtschaftsminister Hartmann kassierte 25.000 Euro Fahrtkosten

Von Kevin Körber

Foto: DPA
Foto: DPA Saar-Wirtschaftsminister Christoph Hartmann, FDP. (Archivbild)

Saarbrücken – Der scheidende saarländische Wirtschaftsminister Christoph Hartmann (FDP) soll zwischen 2004 und 2009 insgesamt rund 25.000 Euro Fahrtkosten auf Basis eines angeblich rechtswidrigen Bescheids der Landtagsverwaltung erhalten haben. Dabei fuhr Hartmann einen Dienstwagen.

Dem gerade erneut zum Fraktionschef der Saar-FDP gewählte Wirtschaftsminister Christoph Hartmann wird vorgeworfen, innerhalb von fünf Jahren über 25.000 Euro vom Parlament kassiert zu haben. Das Geld soll Hartmann für Fahrtkostenpauschalen erhalten haben. Das geht aus einer Prüfung hervor, die im Zuge der Dienstwagenaffäre um den FDP-Politiker Christoph Kühn angeordnet wurde. Dabei wurde festgestellt, dass im Jahr 2006 ein rechtswidriger Bescheid der Landtagsverwaltung an Hartmann ging. Dieser Bescheid sei laut Landtagspräsident Hans Ley (CDU) falsch, die Rechtsauffassung irrig gewesen, berichtet die „Saarbrücker Zeitung“ („SZ“).

Landtag forderte zunächst 10.000 Euro zurück


In der vergangenen Legislaturperiode habe Hartmann einen Dienstwagen der FDP gefahren. Somit habe er laut Abgeordnetengesetz keinerlei Anspruch auf Fahrtkosten. Von Christoph Hartmann weitgehend bestätigt wurde laut „SZ“-Bericht, dass er im Oktober 2004 zunächst angab, keinen Dienstwagen zu steuern und ihm somit Fahrtkosten in Höhe von rund 460 Euro im Monat zustünden. Ob diese Angaben allerdings korrekt waren, wurde nicht überprüft, heißt es. Im Juni 2006 wurde die Verwaltung erst darüber informiert, dass Hartmann seit November 2004 ein Dienstwagen zur Verfügung stehe. Daraufhin forderte der Landtag die gezahlten 9.347,80 Euro plus 1.010,81 Euro Zinsen zurück. Der FDP-Politiker habe diese an die Landeskasse gezahlt.

Nach zweieinhalb Monaten habe sich Hartmann mit einer Bescheinigung seines Steuerberaters gemeldet; er wolle alle Kosten des Dienstwagens selbst zahlen. Daraufhin, so die „SZ“, habe die Verwaltung angenommen, dass die Dienstwageneingenschaft des Fahrzeugs durch das Tragen der Kosten entfalle. Heute sei man sich einig, dass es aber nur auf die Überlassung des Wagens durch die Fraktion ankomme. Welche Bedingungen daran geknüpft sind, sei nicht maßgeblich.

Hartmann muss Geld nicht zurückzahlen

So kam es, dass Hartmann im September 2006 die gezahlten 10.358,61 Euro wieder zurück erstattet wurden. Darüber hinaus soll er bis Ende 2006 zusätzlich die monatliche Pauschale von 462 Euro, danach von 368 Euro erhalten haben. Da der FDP-Fraktionschef laut dem Bericht aber Vertrauensschutz genieße, könne der saarländische Landtag das Geld nun nicht mehr einfordern. Die Verwaltung trage die Schuld an dem Fehler, die Rechtsauffassung von damals sei falsch gewesen.

Hartmann: Bescheid nicht mehr gefunden


Der zuletzt wegen der Dienstwagenaffäre von der Kandidatur zum FDP-Fraktionschef zurückgetretene Christoph Kühn, hatte ebenfalls zu Unrecht eine Aufwandsentschädigung für Dienstfahrten erhalten. Daraufhin musste er rund 10.000 Euro zurückzahlen. Hartmann stand seinem Parteifreund damals jedoch nicht helfend zur Seite, als er in Bedrängnis geriet – trotzdem Hartmann selbst zuvor wegen der gleichen Sache zur Kasse gebeten worden war. Kühn wurde sein Verhalten als Unrecht angerechnet, bei Hartmann allerdings, entschied die Landtagsverwaltung anders. Der Wirtschaftsminister sagte gegenüber dem Saarländischen Rundfunk, er habe den Bescheid nicht mehr gefunden. Dies sei ein Fehler, es tue ihm leid – auch seinem Kollegen gegenüber. Dennoch sei sein Verhalten korrekt gewesen.
Kommentare