Save TV erfolgreich gegen RTL

Online-TV-Rekorder verstößt nicht gegen Vervielfältigungsrecht

Von Kevin Körber

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Foto: Screenshot Startseite des Online-Videorekorders Save TV.

Hamburg/Köln – Der Anbieter des Online-Videorekorder-Dienstes Save TV hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden einen juristischen Sieg gegen den Kölner Medienkonzern RTL erringen können. Save TV verstoße nicht gegen das Vervielfältigungsrecht von Rundfunkanstalten.

Ein unabhängiger Sachverständiger stellte vor dem OLG fest, dass bei Nutzung des Dienstes von Save TV durch einen automatisierten Aufzeichnungsprozess, der vom Nutzer initiiert wird, lediglich private Kopien von Fernsehsendungen erstellt werden. Somit würde es sich bei den Aufzeichnungen um einen herkömmlichen Videorekorder analoger Art handeln, teilte das Unternehmen am Mittwoch in einer Pressemitteilung mit. Dadurch werde das Vervielfältigungsrecht des Urhebers nicht verletzt.

Save-TV-Geschäftsführer Thomas Kutsch zum Urteil aus Dresden: „Save TV verletzt nicht die Vervielfältigungsrechte von RTL. Wir freuen uns, dass das OLG Dresden diesen zentralen Punkt bestätigt hat. Es ist überfällig, dass diese unnötig langwierige Auseinandersetzung beendet wird, die dem Standort Deutschland hinsichtlich der Weiterentwicklung einer neuen Technologie erheblichen Schaden zugefügt hat. So sind wir auch sehr zuversichtlich, dass unsere von renommierten Rechtsexperten geteilte Position hinsichtlich der Weitersendungsrechte beim nächsten Schritt bestätigt wird. Nötigenfalls werden wir jedoch auch die vermutlich erforderlichen drei weiteren Jahre kämpfen, bis die Weitersendungsfrage final vor dem BGH geklärt ist.“

Entscheidung schafft Rechtssicherheit für Alternativangebote


Durch das OLG-Urteil wurde laut Save TV eine weitgehende Rechtssicherheit für neue und innovative Technik und vergleichbare Internet-Services gelegt. Die Entscheidung aus Dresden beendet damit den seit mehreren Jahren andauernden Rechtsstreit und schafft für die Nutzer von Online-Videorekorder-Diensten weitere Rechtssicherheit.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 22. April 2009 infolge der Revision von Save TV das zugunsten von RTL ergangene Urteil des OLG Dresden aufgehoben und zur endgültigen Entscheidungsfindung nach Dresden zurückverwiesen. Für Save TV sei „der juristische Erfolg gegen RTL ein wichtiger Meilenstein und gleichzeitig Startschuss für weitere Entwicklungen. Unsere Kunden sind die eigentlichen Gewinner“, so Geschäftsführer Thomas Kutsch.

Save TV bietet Nutzern über eine Internetseite die Möglichkeit, Fernsehsendungen von 43 deutschsprachigen Sendern aufzeichnen und archivieren zu lassen.
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