Urteil
Chef „Scheißwochenende“ gewünscht, Abmahnung rechtens
Von Kevin Körber
Koblenz/Mainz – Sich von seinem Vorgesetzten unangemessen ins Wochenende zu verabschieden, kann berechtigt zur Abmahnung führen: Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz urteile nun über einen Fall, in dem ein Angestellter seinem Chef ein „beschissenes Wochenende“ gewünscht hatte.
Ein Betriebsratsvorsitzender einer Firma hatte zuvor geklagt, da er vier seiner sechs Abmahnungen aus seiner Personalakte entfernt haben wollte. Diese kamen zustande, da er einem Meister zunächst ein „Scheißwochenende“ und ein anderes Mal ein „beschissenes Wochenende“ gewünscht hatte.
Das Landesarbeitsgericht urteilte diesbezüglich anders als das Arbeitsgericht in Koblenz und sah in den Beleidigungen eine Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten, so die Zeitung. Der Kläger sprach von einer angespannten Situation zwischen den Beteiligten, als die unangemessenen Verabschiedungen ausgesprochen wurden. Dies wurde jedoch als unerhebliche Begründung zurückgewiesen. Weiterhin wurde der Vorsitzende des Betriebsrats abgemahnt, weil er das Gelände des Betriebs zur Abgabe einer Krankmeldung ohne Warnweste betreten hatte.
























