Arbeitswelt
Unternehmer wegen 1,79 Euro Stundenlohn angeklagt
Magdeburg (dpa) - Das Landgericht Magdeburg prüft seit Donnerstag, ob sich Arbeitgeber strafbar machen, wenn sie Beschäftigten keinen Mindestlohn zahlen.
Zwei Vorinstanzen sprachen den Mann frei, das Oberlandesgericht Naumburg hob das letzte Urteil jedoch auf und verwies den Fall erneut an das Landgericht. Bislang wird die Weigerung, allgemeinverbindliche Mindestlöhne zu zahlen, als Ordnungswidrigkeit gewertet. Das Urteil will das Landgericht voraussichtlich am 30. April verkünden.
Der Angeklagte setzte von 2002 bis 2007 bis zu 40 Arbeitnehmer aus Nachfolgestaaten der Sowjetunion an Rasthöfen in mehreren Bundesländern ein. Dort waren sie in Zwölf-Stunden-Schichten dafür zuständig, Toiletten und Duschen sauber zu halten oder Geld für die Benutzung einzusammeln. Sie arbeiteten bis zu 14 Tage am Stück und erhielten dafür 60 bis 300 Euro - bei freier Kost und Logis.
Nach Auskunft von Staatsanwalt Andreas Strauß betrug der Mindestlohn für Gebäudereiniger zu der Zeit wenigstens in einigen Bundesländern 7,68 Euro. Vor Gericht äußerte sich der inzwischen insolvente Unternehmer zunächst nicht. Sein Anwalt Osmar Christmann argumentierte am Rande der Verhandlung, tatsächlich hätten die Beschäftigten nur zwei bis drei Stunden täglich gearbeitet und ansonsten eine Art von Bereitschaft gehabt.
























