Unfaire Bedingungen

Urheberrechts-Blog: „Finger weg von Twitpic, Twitter und Lockerz“

Von Kevin Körber

Foto: Screenshot
Foto: Screenshot Auch wer den in Apples iOS integrierten Fotoupload von Twitter nutzt, greift auf den Service von Photobucket zurück. Dieser wird von Twitter offiziell genutzt.

Berlin – Wer Fotos über den Kurznachrichtendienst Twitter posten möchte, der muss auf Hostingservices für Bilder zurückgreifen. Oftmals sind die Anbieter aber alles andere als fair zu den Urhebern. Meist räumt man weitgehende Nutzungsrechte ein, ohne es zu wissen.

Sie nennen sich Twitpic, Yfrog, Photobucket oder Lockerz und sind häufig bereits in diverse Clients, die eingesetzt werden, um Twitter über ein externes Programm zu nutzen, eingebunden. Bei diesen Anbietern handelt es sich um Upload-Dienste, die Fotos und auch Videos der Nutzer verwalten – beispielsweise, um diese dann in einen Tweet zu integrieren. So werden diese Dienste mit einem gewissen Selbstverständnis genutzt, ohne dass hinterfragt wird, zu welchen Konditionen man Fotos auf den Servern der Anbieter speichert.

Matthias Spielkamp vom Urheberrechtsblog „iRights“ hat einen Artikel von US-Blogger Jon Boyes aufgegriffen, und sich diesem Thema angenommen. Dabei ließ sich feststellen, dass die Nutzungsbedingungen der Multimedia-Hoster durchaus große Unterschiede zum Vorschein bringen. Zwar trete man nirgends exklusive Rechte ab – was bedeutet, dass man mit den eigenen hochgeladenen Werken tun kann, was man möchte – mancher Anbieter diese Freiheiten jedoch auch genießen kann, schreibt Spielkamp. So bestehe die Gefahr, dass der Versuch der eigenen Lizenzierung von Fotos, die exklusive Motive zeigen und dadurch möglicherweise sehr populär werden, scheitern könnte, insofern diese bei entsprechenden Anbietern abgelegt werden.

Als Beispiel für eine solche Lizenzierung an Medien in aller Welt führt „iRights“ das Foto von Twitter-User @jkrums an. Er postete am 15. Januar 2009 über den Service von Twitpic das Bild des im New Yorker Hudson-River notgewasserten Airbus A320, welches sich wie ein Lauffeuer verbreitete.

Empfehlung für Yfrog, Mobypicture und img.ly

Twitpic allerdings gehört zu den Anbietern auf dem Markt, die in Spielkamps Blog-Eintrag eine nicht gerade empfehlende Erwähnung finden. Wer hier seine Fotos hochlädt, gewährt „sehr weitgehende Nutzungsrechte“. Gleiches gelte für Photobucket (übrigens der Dienst, der inzwischen offiziell von Twitter in Apps wie „Twitter for Mac/iPhone/Android“ verwendet wird), Lockerz und Picplz. Yfrog, Mobypicture und img.ly hingegen, versichern den Nutzern, hochgeladene Bilder oder Videos nicht ohne die Einwilligung des Fotografen anderweitig zu lizenzieren.

Inwiefern die Nutzungsbedingungen der Anbieter in Deutschland allerdings anerkannt werden, sei laut „iRights“ fraglich. Eine zuverlässige Aussage diesbezüglich sei aber äußerst schwer zu treffen, heißt es.
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