Verkehr
Abschleppwagen abbestellt: Falschparkerin muss zahlen
Münster - Eine Falschparkerin aus Münster muss die Gebühren für das Buchen eines Abschleppwagens bezahlen, obwohl der gar nicht zum Einsatz kam. Das entschied das Verwaltungsgericht der Stadt in einem veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: 1 K 605/10).
Obwohl die Ordnungshüterin den Abschleppdienst daraufhin wieder abbestellte, muss die Seniorin nun 75 Euro bezahlen. Zu Recht, heißt es im Urteil. Die Falschparkerin habe ganz klar eine „Störung der öffentlichen Sicherheit“ verursacht. Und der Verwaltungsaufwand für eine abgebrochene Abschleppaktion sei „nicht nennenswert geringer als für das normale Abschleppen“. (dpa)
























