Verkehr
Ast fällt auf Auto: Stadt nicht immer für Schaden haftbar
Brandenburg - Ob Kratzer im Lack oder Beule im Wagen: Wenn ein herabgefallener Ast das Auto beschädigt, ist nicht immer die Stadt verantwortlich. Diese haftet zum Beispiel nicht für den Zustand wenig befahrener Straßen.
In dem Fall hatte ein Autofahrer seinen Wagen an einer unbefestigten Straße in vier bis fünf Metern Entfernung zu einem verwilderten städtischen Grünstreifen abgestellt. Aus einem Baum stürzte ein Ast auf das Fahrzeug. Der Halter forderte von der Stadt 3500 Euro Schadenersatz. Das Gericht wies die Klage ab. Der Baum sei nicht zu der wenig befahrenen Straße zu rechnen, er trete aus dem übrigen Bewuchs nicht heraus. (dpa/tmn)
























