Verkehr
Autofahrer müssen Dachlawinen-Schaden zahlen
München - Wenn eine Dachlawine ein Auto demoliert, muss der Fahrzeugbesitzer seinen Schaden im Regelfall selbst zahlen. Das zeigt ein neues Urteil des Amtsgerichtes München.
Im konkreten Fall hatte eine Frau im Hof eines Unternehmens geparkt. Von dem Firmengebäude krachten Schnee und Eisbrocken auf den Kleinwagen, der Schaden betrug rund 2000 Euro. Die Klage auf Schadensersatz wurde allerdings abgewiesen. (dpa)
























